Was ist Psychotherapie?
Psychotherapie ist eine Form der Behandlung, die darauf abzielt, psychische und emotionale Probleme, Störungen oder Leiden zu lindern oder zu heilen. Sie wird von ausgebildeten Psychotherapeuten durchgeführt und umfasst verschiedene Methoden und Techniken, um das psychische Wohlbefinden zu verbessern. Psychotherapie kann in Einzel-, Gruppen- oder Paarsitzungen stattfinden und ist ein wichtiger Bestandteil der psychischen Gesundheitsversorgung.
Ziele der Psychotherapie:
Symptome von psychischen Erkrankungen (z. B. Depressionen, Angststörungen) reduzieren.
Bewältigungsstrategien für Stress oder traumatische Erlebnisse entwickeln.
Selbstreflexion und persönliches Wachstum fördern.
Beziehungen und soziale Fähigkeiten verbessern.
Wie wirkt Psychotherapie?
Psychotherapie wirkt, indem sie Denkmuster, Emotionen, Verhaltensweisen und sogar neurologische Prozesse positiv verändert. Sie stärkt die persönlichen Ressourcen, verbessert Beziehungen und hilft, langfristige Bewältigungsstrategien zu entwickeln. Die therapeutische Beziehung selbst spielt dabei eine zentrale Rolle, da sie Vertrauen, Sicherheit und Unterstützung bietet.
Welche Psychotherapeutische Methoden gibt es?
In Österreich gibt es 22 anerkannte psychotherapeutische Methoden, die sich in folgende 4 Bereiche gliedern:
Systemische Methoden: Setzen bei krankmachenden Kommunikationsformen innerhalb von Systemen z.B. einer Familie (Systemische Familientherapie) an. Gearbeitet wird einerseits am Selbstbild einer Person aber auch an ihrem Beziehungsumfeld.
Humanistisch-existenzielle Methoden: Sie bauen auf dem Wunsch nach Selbstverwirklichung auf. Ein Beispiel ist die Integrative Therapie, z.B. zur Behandlung von Neurosen oder Süchten. Sie ermöglicht es, Gefühlen in Form von Sprache, Musik, Malen oder Bewegung Ausdruck zu verleihen und zu reflektieren.
Tiefenpsychologisch-psychodynamische Methoden: Bauen auf der Annahme auf, dass psychische Erkrankungen auf unbewusste Impulse und Konflikte aus der Kindheit zurückzuführen sind. In der Psychotherapie werden diese bewusst gemacht und aufgearbeitet, z.B. in der Psychoanalyse. Sie dient der Selbsterkenntnis, eignet sich aber auch zur Behandlung von Neurosen oder Phobien.
Verhaltenstherapie: Verhaltenstherapie setzt beim Verhalten und Handeln des Patienten an. Die Idee: Verhalten ist erlernt und daher kann es mit verschiedenen Techniken auch umgelernt werden.
Wie finde ich einen Psychotherapeuten / eine Psychotherapeutin in Linz?
Wenn Sie eine Psychotherapeutin / einen Psychotherapeuten mit freien Plätzen suchen, dann sind Sie auf diesem Portal richtig.
In Österreich gibt es mehrere vom Ministerium anerkannte Psychotherapiemethoden. Alle diese anerkannten Methoden erfüllen die Qualitätsanforderungen, die in der Gesetzgebung vorgesehen sind. Es ist allgemein anerkannt, dass die therapeutische Beziehung zwischen dem Psychotherapeuten und dem Patienten einen größeren Einfluss auf das Ergebnis der Behandlung hat als die angewandte Methode.
Dieses Portal ist für alle vom Bundesministerium zugelassenen Psychotherapeut:innen und Psychotherapeut:innen in Ausbildung unter Supervision zugänglich. Unabhängig davon, welche psychotherapeutische Methode sie anwenden.
Der telefonische Erstkontakt steht meist am Beginn der Suche nach einer Psychotherapeutin/einem Psychotherapeuten. Nach Terminvereinbarung findet ein Erstgespräch statt. Bei dieser Gelegenheit können Sie die Therapeutin/den Therapeuten kennenlernen.
Die therapeutische Beziehung zwischen Patientin/Patient und Psychotherapeutin bzw. Psychotherapeuten kommt in der Psychotherapie ein großer Stellenwert zu. Sie ist nachgewiesenermaßen ein wichtiger Wirkfaktor der Psychotherapie. Sie müssen sich nicht gleich im Erstgespräch für sie/ihn entscheiden – manchmal ist eine Bedenkzeit bzw. ein zweites Gespräch mit der jeweiligen Therapeutin/dem jeweiligen Therapeuten sinnvoll oder auch möglicherweise ein weiteres Erstgespräch mit einer anderen Psychotherapeutin/einem anderen Psychotherapeuten, sofern es sich einrichten lässt. Wichtige Voraussetzungen für die Psychotherapie sind Sympathie und Vertrauen zur Psychotherapeutin/zum Psychotherapeuten.
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Was ist der Unterschied zwischen „Psychotherapeut:in“ und „Psychotherapeut:in in Ausbildung unter Supervision“?
Ein:e Psychotherapeut:in hat ihre/seine Ausbildung vollständig abgeschlossen und ist offiziell als Psychotherapeut:in zugelassen. Dies bedeutet, dass er oder sie alle erforderlichen theoretischen und praktischen Ausbildungsbestandteile erfolgreich absolviert hat, inklusive der vorgeschriebenen Therapiesitzungen und Prüfungen. Ein zugelassene:r Psychotherapeut:in darf eigenständig Patient:innen behandeln, ohne dass die Arbeit unter Aufsicht steht.
Ein:e Psychotherapeut:in in Ausbildung unter Supervision (ab 1.1.2026: „Psychotherapeut:in in Fachausbildung unter Lehrsupervision“) befindet sich in der letzten Phase ihrer/seiner psychotherapeutischen Ausbildung. Diese Phase umfasst die praktische Arbeit mit Patient:innen, die jedoch unter der Aufsicht erfahrene:r, voll ausgebildete:r und zugelassene:r Psychotherapeut:innen erfolgt.
Obwohl ein:e Psychotherapeut:in in Ausbildung unter Supervision bereits Patient:innen behandelt, wird diese Behandlung von einem Supervisor überwacht, um sicherzustellen, dass die Qualität der Therapie gewährleistet ist. Der Supervisor berät den Ausbildungskandidat:innen und gibt Feedback, um die therapeutische Kompetenz weiter zu entwickeln.
Bei Psychotherapeut:innen in Fachausbildung unter Lehrsupervision sind die Honorare oft niedriger als bei eingetragenen Psychotherapeut:innen.
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Psychologe / Psychologin
Psycholog:innen absolvieren ein mindestens 5-jähriges Universitätsstudium. Für im Gesundheitsbereich tätige Psycholog:innen ist eine zusätzliche Fachausbildung zum/zur Klinischen- und Gesundheitspsycholog:in gesetzlich vorgeschrieben.
Die Klinische Psychologie umfasst im wesentlichen die Bereiche:
– klinisch-psychologische Diagnostik: Diese geht meist einer psychologischen Behandlung voran und beinhaltet u.a. die Abklärung von Befindlichkeit (Ängste, Depression, usw.) und Leistungsfähigkeit (z.B. Teilleistungsstörungen bei Kindern, Leistungsabfall nach Unfällen oder im Alter) sowie die Messung von Intelligenz. Weiters werden Gutachten für Gericht, Verlässlichkeitsprüfungen i.S. des Waffengesetzes sowie Stellungnahmen bei Sorge- und Besuchsrecht durchgeführt.
– klinisch-psychologische Behandlung: Auf Basis einer ausführlichen Diagnostik wird eine klinisch-psychologische Behandlung durchgeführt, die der psychischen Entlastung und dem Auffinden von Problemlösungen dient. Dies beinhaltet die Verarbeitung von belastenden Erfahrungen und dem Lernen und Üben von wichtigen Fähigkeiten. Für bestimmte Lebens- und Problembereiche wie z.B. Kinder- und Jugendpsychologie, Paar- und Familienberatung, Geriatrie oder bei schweren körperlichen Erkrankungen gibt es speziell ausgebildete Psycholog:innen.
Die Gesundheitspsychologie setzt vor allem in der Vorsorge an und beinhaltet Konzepte zur Förderung und Erhaltung der Gesundheit für Einzelpersonen oder bestimmte Personengruppen, z.B. in der Schule oder in Betrieben.
Psycholog:innen verschreiben keine Medikamente. Bei Bedarf erfolgt eine Kooperation mit anderen Gesundheitsberufen wie praktischen Ärzt:innen, Psychiater:innen und anderen Fachärzt:innen.
Psychotherapeut / Psychotherapeutin
Psychotherapeut:innen haben verschiedene Grundberufe – sie sind z.B. PsychologInnen, ÄrztInnen, Krankenschwestern/Pfleger, SozialarbeiterInnen, LehrerInnen. Sie absolvieren zusätzlich eine psychotherapeutische Ausbildung (in einer vom Bundesministerium für Soziale Sicherheit und Generationen anerkannten Therapiemethode) – Dauer ca. 6-7 Jahre. In dieser Zeit absolvieren sie auch ein längeres klinisches Praktikum und arbeiten bereits unter Supervision.
Psychotherapie ist eine praktisch-wissenschaftliche Tätigkeit, die in der konkreten Beziehung zwischen Patient:in/Klient:in und Psychotherapeut:in versucht, psychisches (seelisches) und psychosomatisches (seelisch-körperliches) Leid zu heilen oder zu lindern. Sie hilft, innere sowie zwischenmenschliche Konflikte zu bewältigen und gibt dem Menschen die Möglichkeit zur Entfaltung seines Potentials.
Wesentlich für die psychotherapeutische Beziehung ist das Gespräch zwischen Patient:in/Klient:in und Therapeut:in. Gezielte Übungen können unterstützend verwendet werden, die je nach Methode der Psychotherapie verschiedene Schwerpunkte haben.
Psychotherapeut:innen verschreiben keine Medikamente. Bei Bedarf erfolgt eine Kooperation mit anderen Gesundheitsberufen wie praktischen Ärzt:innen, Psychiater:innen und anderen Fachärzt:innen.
Psychiater / Psychiaterin
Die Ausbildung zum Facharzt:in für Psychiatrie umfasst das Studium der Medizin und eine anschließende Facharztausbildung von mindestens 6 Jahren. Es gibt speziell ausgebildete Kinder- und Jugendpsychiater:innen.
Die Psychiatrie ist ein Teilgebiet der Medizin. Sie beschäftigt sich mit der Diagnose und Behandlung von psychischen Krankheiten und Störungen jeder Ursache und aller Altersgruppen. Die Fachärzt:innen für Psychiatrie klären mit dem Patienten ab, welche Ursache eine Störung haben kann und welche Bedingungen zu ihrem Auftreten geführt haben. Sie sorgen für eine umfassende Abklärung im körperlichen, seelischen und sozialen Bereich des Kranken. In diesem umfassenden Sinn erstellen Psychiater:innen ein Therapiekonzept, das auch körperliche Therapien (wie medikamentöse Behandlung u.a.), psychotherapeutische Behandlung und soziale Hilfestellung umfasst. Teile der Therapie übernimmt der/die Psychiater:in selbst, andere werden in Vernetzung mit anderen Ärzt:innen, Klinische Psycholog:innen, Psychotherapeut:innen, sozialen Einrichtungen usw. erbracht.
Psychiater:innen dürfen Medikamente vorschreiben.
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Wie viel kostet Psychotherapie in Linz?
Eine Therapiestunde dauert 50 Minuten, die Honorare bewegen sich im Schnitt zwischen 65 und 150 Euro.
Bei Vorliegen der Voraussetzungen (vorherige Bewilligung, ärztliche Bestätigung vor der zweiten Therapiestunde, Einreichung der bezahlten Honorarnote) wird von den Krankenkassen ein Kostenzuschuss geleistet (Status März 2026):
ÖGK: 33,70 €
SVS: 50,00 €
BVAEB (öffentlich Bedienstete, Eisenbahn & Bergbau): 50,20 €
Um eine Psychotherapie in Anspruch nehmen zu können, muss belegt werden, dass die Therapie notwendig ist. Dafür wird von der/den Psychotherapeutin/Psychotherapeuten ein Antragsformular an die Krankenkasse übermittelt. Die Krankenkasse entscheidet anhand verschiedener Kriterien, ob es sich um eine Behandlung handelt, für die die Kosten übernommen werden.
Spätestens vor der 2. Psychotherapiestunde müssen Sie eine Bestätigung vom behandelnden Arzt einholen. Vorzulegen ist die Bestätigung mit der Abrechnung bzw. mit dem Antrag auf Kostenzuschuss.
Bei Einzeltherapien muss der Therapeut bzw. die Therapeutin vor der 11. Sitzung einen Antrag bei der Krankenkasse stellen und eine Bewilligung einholen.
Die Antragsformulare sind anonymisiert und werden von den Psychotherapeuten und -therapeutinnen im Auftrag der Patientinnen und Patienten ausgefüllt und elektronisch auf einer sicheren Datenleitung an die Krankenkasse übermittelt.
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Hat eine:r Psychotherapeut:in Schweigepflicht?
Psychotherapeut:innen sind in Österreich gemäß §15 Psychotherapiegesetz zur Verschwiegenheit über alle ihnen in Ausübung ihres Berufes anvertrauten oder bekannt gewordenen Geheimnisse verpflichtet.